Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prioritätserkenntnis

Prioritätserkenntnis

, f., n.

wie Prioritäturteil 
  • da es zur prioritet-erkhandtnus khombt, ziechen ... die befreite glaubiger ... der ordnung nach den andern ... bevor
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 28 § 10
  • das den koͤniglichen salarienkassen in concursen gebuͤhrende vorzugsrecht stehet auch den salarienkassen der ober-bergaͤmter und der von denselben abhaͤngenden bergaͤmter dergestalt zu, daß sie in anlehnung der ihnen gebuͤhrenden ruͤckstaͤnde in der prioritaͤtserkenntnissen auf die gleiche art wie die uͤbrigen koͤnigl. salarienkassen anzusetzen sind
    1799 NCCPruss. X 2715
  • man sollte ... den trauerkosten [der Familie beim Tod des Gemeinschuldners] ... billig keinen vorzug in den prioritaͤtserkenntnissen weiter zugestehen
    1801 Hagemann,PractErört. III 222
  • der zweck der prioritaͤtserkenntnisse ist ja nicht, den factischen werth der forderungen zu bestimmen, sondern nur uͤber das recht zu entscheiden
    1823 StaatsbMag. III 245
  • das prioritäts-erkennntiß ist dann erst abzufassen, wenn uͤber saͤmtliche forderungen definitiv erkannt werden kann
    1825 SammlArnsberg I 14
  • sobald das prioritätserkenntniß rechtskräftig geworden, wird zur wirklichen subhastation oder vergantung des gutes geschritten
    1827 Puchta,Beitr. II 34