Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzgelter
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, m.
Pfandgläubiger
- in bezallung der satzgelter sollen allweeg die jenigen, so die eltern verpfendtung und satz haben, bezalt werden1555/56? Walther,Trakt.(Ri.) 48Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- solche ... drei underschiedtliche satzgelter werden hypothecierte creditores genant1573 NÖLTfl. II 16 § 25
- deren satzgeltern sein viererlei als verschribne eingesezte rechtliche und dann gerichtliche pfand1599 NÖLREntw. IV 18 § 10
- zwischen mehr satzverschreibungen der schuldner selbst fertigung und denen satzglaubigern ... solle es gemainer rechtsregl nach gehalten werden, das ie der elter satzgelter vor dem jüngern bezallt werde1599 NÖLREntw. IV 18 § 11