Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Satzgelter

Satzgelter

, m.

Pfandgläubiger
  • in bezallung der satzgelter sollen allweeg die jenigen, so die eltern verpfendtung und satz haben, bezalt werden
    1555/56? Walther,Trakt.(Ri.) 48
  • solche ... drei underschiedtliche satzgelter werden hypothecierte creditores genant
    1573 NÖLTfl. II 16 § 25
  • deren satzgeltern sein viererlei als verschribne eingesezte rechtliche und dann gerichtliche pfand
    1599 NÖLREntw. IV 18 § 10
  • zwischen mehr satzverschreibungen der schuldner selbst fertigung und denen satzglaubigern ... solle es gemainer rechtsregl nach gehalten werden, das ie der elter satzgelter vor dem jüngern bezallt werde
    1599 NÖLREntw. IV 18 § 11
unter Ausschluss der Schreibform(en):