Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Adler

der große Raubvogel; rechtlich insb. als Wappentier
I als Wappentier, insbesondere im Reichswappen, ist auf den römischen Legionsadler zurückzuführen. Die Adlerwappen deutscher Fürsten und (Reichs)städte gehen aufs kaiserliche Wappen zurück. Doppeladler seit Friedrich I.
II insbesondere auf Münzen
III Stadtwappen als Warenprüfstempel
IV Stadtwappen als Brandmarke