Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Augenschein

I behördliche Besichtigung; der dazu bestimmte Zeitpunkt, Lokaltermin; Grenzumgang
  • -- auf Augenschein fahren eine Grube besichtigen
  • -- zur Prüfung vorlegen
II "die Gesamtheit der vor Augen liegenden Umstände"
  • 1 es ist offensichtlich klar
  • 2 in (oder nach) Augenschein nach Ansicht, Meinung
  • 3 Offensichtlichkeit, Anschein
III Beweisstück
IV Grenzstein(?)
V Besichtigung des Anwesens der künftigen Schwiegereltern vor der Verlobung
VI Knospentriebe der Reben