Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bake

I (im Wasser oder auf dem Land angebrachtes) Seezeichen für die Küsten- oder Binnenschiffahrt; zumeist in Form einer Stange, einer Holzlatte, einem Strohbündel, einem Laubbüschel, auch als Tonne oder Boje (II) 
II Feuerzeichen für die Schiffahrt
III Lärmfeuer, um das Volk zu versammeln