Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Freigut

I (teilweise) lastenfreies, abgabenfreies, irgendwie privilegiertes Gut
  • -- Gut freier Leute
  • --
II zur freien Verfügung stehend, Freiteil
III Erfurter Freigut
  • -- vgl.
  • -- [hierher?]
IV "frei von Rechten, die von Dritten gegen den Erwerber geltend gemacht werden können"