Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gärtner

I Halbbauer, Klasse zwischen Bauer und Häusler, die nur einen Garten beim Haus hatten und vor der Ablösung der Grundherrschaft zu Zins und Handdienst verpflichtet waren, wofür sie ein bestimmtes Maß an Getreide usw. bekamen
  • -- auf der Danziger Nehrung Eigentümer eines kleinen Stückes Ackerland und gewöhnlich noch Handwerker oder Fischer
II Ackerbürger ohne Vieh
  • -- Obstzüchter