Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewalthaber
Artikel davor:
Gewaltfuhr
Gewaltführer
Gewaltgebender
Gewaltgeber
Gewaltgebung
Gewaltgeld
Gewaltgericht
Gewaltgeschehen
Gewaltgraben
gewalthaben
I Bevollmächtigter, Stellvertreter bei allerlei Rechtsgeschäften und im Rechtsgang
II Vertreter einer Herrschaft, einer Obrigkeit
III Vorsteher einer Gemeinde, Gemeinde-Beigeordneter
- -- Säckelmeister
IV Inhaber der Gewalt, der sie jedoch als Vollmacht weitergibt