Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahn
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jähhitziglich
I frühester Beleg in einer langobardischen Urkunde von 744 = "Bezirk"
II bestimmte Landfläche
- 1 der Teil einer bebauten Fläche, den eine Person zur Bestellung oder Aberntung vor sich hat und in einem Gang (siehe Etymologie) erledigt; dann auch Arbeitspensum
- 2 im Wald: eine Reihe zu fällender Bäume; die Fläche, auf der diese stehen; "Streifen Waldes, der bearbeitet werden soll" SchwäbWB. VI 2239
- -- insbesondere ein schmaler, langgestreckter Anteil am Hauberg (Siegerland)
- 3 "die horizontale Bahn im Weinberge" RhWB. III 1139; "durch Raine abgegrenztes Stück Weingarten" Unger,SteirWsch. 362
- 4 übertragen
III der Ertrag eines Jahns (II 1)
- 1 Reihe von Garben
- 2 Reihe gefällter Bäume
- 3 Hohlmaß (Ertrag eines Jahns II 1)
- 4 übertragen im geblümten Stil auf die Reihe der Reime einer Dichtung
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