Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahn

I frühester Beleg in einer langobardischen Urkunde von 744 = "Bezirk"
II bestimmte Landfläche
  • 1 der Teil einer bebauten Fläche, den eine Person zur Bestellung oder Aberntung vor sich hat und in einem Gang (siehe Etymologie) erledigt; dann auch Arbeitspensum
  • 2 im Wald: eine Reihe zu fällender Bäume; die Fläche, auf der diese stehen; "Streifen Waldes, der bearbeitet werden soll" SchwäbWB. VI 2239
    • -- insbesondere ein schmaler, langgestreckter Anteil am Hauberg (Siegerland)
  • 3 "die horizontale Bahn im Weinberge" RhWB. III 1139; "durch Raine abgegrenztes Stück Weingarten" Unger,SteirWsch. 362
  • 4 übertragen
    • a "Anzahl Schnitter beim Kornschneiden" LothrWB. 211
    • b Tuchbahn, Tuchbreite am Weiberrock
III der Ertrag eines Jahns (II 1) 
  • 1 Reihe von Garben
  • 2 Reihe gefällter Bäume
  • 3 Hohlmaß (Ertrag eines Jahns II 1)
  • 4 übertragen im geblümten Stil auf die Reihe der Reime einer Dichtung