Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kameralamt
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I wie Kammeramt (I 2 a)
II in Württemberg untere staatliche Finanzbehörde, seit 1807 an Stelle der ehemaligen Kellereien und geistlichen Verwaltungen, eine der sogenannten Spezialkassen
III sonstige Behörden für Kammersachen
IV Amt (Tätigkeit) beim Reichskammergericht, beziehungsweise Amtsstelle daselbst