Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kawerze

Kawerze

, m., Kawetscher, m.
urspr. von Cahors als einem der Hauptorte des Geldverkehrs abgeleitete, bald aber allgemeine Bezeichnung für (insb. italienischen) Geldwechsler und -verleiher, der sich außerhalb des kanonischen Zinsverbots stellt und damit den Juden tw. gleichgestellt wird (zB. zeitlich beschränktes Niederlassungsprivileg, Zins- u. Pfandprivileg, Beanspruchung als Kammerknecht, aber auch Rechtlosigkeit vor geistlichem und weltlichem Gericht)