Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knabe

Knabe

, m.
vor allem jugendlicher, tw. aber auch älterer Mensch männlichen Geschlechts
I als Altersbezeichnung
II Bezeichnung für die männlichen Nachkommen eines Elternpaares
III in Rittertum und Kriegswesen
IV im Berufsleben
  • 1 vorzugsweise jüngerer Diener für niedere Hilfsdienste
  • 2 im Handwerk vor allem der Lehrling