Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Mark

2Mark

, n., Marke, f.
Bedeutung: Zeichen
I Grenzzeichen zB. als 1Markstein (I) oder als Kreuz (I) und Lache an Grenzbäumen oder -steinen; die Strafandrohung bei der Vernichtung oder Versetzung von Grenzzeichen ist tw. irreal hoch
II Eigentumszeichen an einem Gegenstand, offen zu VII 
III im wirtschaftlichen Bereich insb. das von der Genossenschaft oder Obrigkeit vergebene Herkunftszeichen als Gütezeichen; Zeichen der Übereinstimmung mit dem festgesetzten Feingehalt, Gewicht, Eichmaß, Hohlmaß usw.
IV Erkennungszeichen für Personen und ihren Stand oder Glauben (1579) oder ihre Berechtigung, einen Beruf auszuüben, auch als Brandmal für Straftäter
V Zeichen als Beschlagnahme
VI Zeichen für eine geleistete Gebühr
VII Kaufmanns-, Warenzeichen
VIII Persönlichkeitszeichen, insbesondere an Stelle der Unterschrift oder als Siegel
IX Merkzeichen
X Begrenzungszeichen; Kreislinie, Ziel beim Gotturteil