Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Meile

Meile

, f.
Längenmaß, das obrigkeitl. festgesetzt und regional unterschiedl. berechnet wird; die häufige Wendung Meile Weges bezieht sich auf das Messen von Entfernungen auf dem üblichen Fuß- oder Fahrweg
I zur Längenbestimmung und als Grundlage allgemeiner rechtlicher Regelungen
II das Maß einer Meile ist Anknüpfungspunkt und Bemessungsgrundlage für rechtliche Regelungen unterschiedlicher Art: häufig für die Bemessung des Botenlohns, der Entfernung, innerhalb derer Leistungen noch erbracht werden müssen oder die bei einer Verweisung aus der Stadt nicht unterschritten werden darf
III in der Bannmeile (III), die durch die Entfernung von einer Meile Weges von der Stadt bestimmt ist, gilt das Meilenrecht (I) 
IV der Zeitraum, innerhalb dessen eine Meile zurückgelegt werden kann, ist ein gebräuchliches Zeitmaß
  • -- phrasematisch: auf die lange Meile schieben verzögern