Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mist

Mist

, m.
I mit Stroh oder Streu vermischter Kot, der als Dünger eine wichtige Rolle im bäuerlichen Wirtschaftsleben spielt; vor der Einbringung in den Boden gilt er oft als Fahrhabe; im städtischen Leben ist er insb. Gegenstand ordnungspolizeilicher Regelungen
II pars pro toto: die bäuerliche Hofstatt (A II) 
III die durch Geld ablösbare Verpflichtung zu misten (I)