Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Müßiggänger
Müßiggänger
, m.I wohlhabende, zur städtischen Oberschicht zählende Person, die keiner Zunft angehört und nicht von eigener Erwerbstätigkeit lebt
II pejorativ: Person, die unzulässigerweise die Arbeit meidet
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