Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Müßiggänger

Person, die keiner Beschäftigung nachgeht
I wohlhabende, zur städtischen Oberschicht zählende Person, die keiner Zunft angehört und nicht von eigener Erwerbstätigkeit lebt
II pejorativ: Person, die unzulässigerweise die Arbeit meidet