Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mutt
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(mutsühnlich)
(Mutsühnzettel)
Mutt
, m., n., auch f., Mütt, m., n., auch f.I ein Hohlmaß
- 1 ein Trockenmaß, insb. für Getreide; zu den Umrechnungseinheiten vgl. Schmeller2 I 1694 u. SchwäbWB. IV 1847f.
- 2 ein Flüssigkeitsmaß
II ein Flächenmaß (für Ackerflächen von der Größe, auf der ein Mutt (I 1) Getreide ausgesät werden kann), auch allgemein
III Getreidemenge in Mutt (I 1) als Bodenzins
IV ein Zählmaß