Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Mutung

Mutung

, f.
I Anspruch, Begehren, Forderung
II Gesuch um Belehnung
III gebührenpflichtiges Gesuch eines Mutgesellen nach Ablauf der Mutzeit auf Erlangung des Meisterrechts (I) und auf Niederlassung als Meister (III) 
IV im Bergbau: von einem Muter vorgenommene Anmeldung eines Fundes sowie Antrag auf Erteilung der Nutzungsrechte, auch metonymisch: Anmeldeformular einer Mutung (IV) (Beleg 1772); das Muten (IV) erfolgte schriftlich unter Zahlung eines Mutgeldes (I) und wurde seitens des Bergeigentümers auf einem Mutzettel (I) bestätigt; blinde (II 4) Mutung Mutung auf Verdacht; die Mutung an der Schnur halten bei der Bergbehörde die Bewilligung einer Frist beantragen, innerhalb derer die Voraussetzungen für die Verleihung des Schürfrechts erfüllt werden müssen