Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Noteid
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notdürftig
Notdürftige
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Notdürftigkeit
notdürftiglich
notdürftlich
Notdurftswald
1Note
2Note
(nöte)
Noteid
, m.I vom Richter einer der vor Gericht erschienenen Parteien auferlegter Eid zur Klärung, ob das Klagebegehren begründet ist (vgl. iusiurandum necessarium: Dig. 12,2)
II ein Eid, der bezeugt, daß der in dieser Prozeßsituation erforderliche Eid mit Eideshelfern nicht geleistet werden kann
III erzwungener Eid
Artikel danach:
noteiden
Notel
Notelbrief
Notelbuch
Notelgeld
(noteln)
Notelschreiber
Notelweise
noten