Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Pferd

Pferd

, n.
I Pferd als Reit-, Last- und Zugtier
  • 1 in vielfältigen rechtlichen Bestimmungen, zB. zu Kauf (insb. Gewährleistung), Miete, Leihe, (gemeinsamem) Besitz, Teilungsverbot bei Vermögensauseinandersetzung, Diebstahl, Schädigung uä.
  • 2 als Bestandteil des Heergewätes, der Morgengabe (I) oder des Erbes
  • 3 als Kurmede (I) 
  • 4 bei Frondiensten und Zehntabgabe
  • 5 in Bestimmungen zum Lehnrecht, zur Heerfahrt (II), zur militärischen Verteidigung und zu sonstigen Diensten für das Gemeinwesen, auch als Berechnungseinheit für Verteidigungslasten; auf Pferde setzen (vermögende Bürger) zu einer Kriegssteuer veranlagen
  • 6 als Schadensverursacher
  • 7 im Verfahren wegen Sodomie
  • 8 beim Einlager (I) oder ähnlichen Formen des Herbergsaufenthalts
  • 9 als Gegenstand von Bestimmungen zu Zoll, Weg- und Brückengeld
  • 10 als Maßstab
    • a bei Mengen-, Längen- und (räumlichen) Größenangaben
    • b für eine Ladung oder Fracht
  • 11 im Zusammenhang mit Nutzungsrechten, Versorgung, Verpflegung und Bestallung, sein Pferd an einen dürren Zaun heften keine Verköstigung (durch die Gemeinde) beanspruchen (Beleg 14. Jh.)
  • 12 als Mittel zu Handlungserzwingung und Strafvollzug
  • 13 in Vorschriften zum Haltungsgebot und -verbot und zum Weiden
  • 14 in symbolischen Handlungen mit Rechtscharakter oder mit rechtlichen Folgen
  • 15 zu Amtseinkünften gehörig
  • 16 als Pfand und bei der Strafbemessung
  • 17 beim Deutschen Orden im Zusammenhang der Kriegsführung
II hölzernes, hülzen Pferd Holzpferd als Strafinstrument
III Abbild eines Pferdes als Hoheitszeichen