Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Pflicht

1Pflicht

, f., m.
I Rechtspflicht, Verpflichtung, Schuldigkeit, die auf unterschiedlichen Rechtsgründen beruhen kann
II Eid, insb. der Amts- oder Lehnseid; metonymisch auch der Gesamtakt der Amtseinsetzung und Belehnung, die schriftliche Formulierung des Eides, das schriftliche Gelöbnis
III in Pflicht sein, stehen in einem Dienst- oder sonstigen Abhängigkeitsverhältnis stehen
IV konkrete Leistung oder Handlung (zB. Abgabe, Zahlung eines Geldbetrages, Erbringung eines Dienstes), die aus der 1Pflicht (I) resultiert
V durch gerichtliche Beurkundung gesicherte Geldforderung (Rente, hypothekarisches Darlehen)
VI eheliche Pflicht Eheversprechen, Verpflichtung zu Treue und Sorge gegenüber dem Ehepartner, insb. Verpflichtung zum Beischlaf in der Ehe
VII Obhut, Schutz, Fürsorge, Verantwortung; Verfügungsgewalt
VIII elterliche Gewalt
IX afries. pli and plicht Gesamtheit der Verantwortung und damit Haftung
X Verbindung, Teilnahme, Gemeinschaft
XII Rechtsgebiet einer Stadt
XIII Gefahr; auch: Risiko
XIV Schuld, Fehl