Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Praktik

Praktik

, f.
I Gebrauch, Übung, Handhabung, Verfahrensweise; Beruf; metonymisch auch ein Werk, das einen bestimmten (Rechts-) Gebrauch beschreibt
II Betrug, Machenschaft; tw. näher gekennzeichnet durch Attribute wie böse (II), juristisch