Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Probe

Probe

, f.
I Probe-, Ausbildungszeit
II zu erbringende Leistung (Beleg 1715: Meisterstück) oder Eignungsprüfung als Qualifikationsnachweis
III rechtsgültiger Beweis
IV rechtliche Überprüfung (auch beim Gottesurteil) oder Entscheidung
VI Zeitraum, in dem die Tauglichkeit einer Sache oder Einrichtung geprüft wird
VII Qualitätsprüfung, Überprüfung der vorgeschriebenen Maße, des Feingehalts von Gold und Silber, auch das Ergebnis einer solchen Prüfung
VIII Probeteil oder -stück
IX der festgesetzte Minimalfeingehalt für Gold und Silberwaren u.ä.
X Kauf auf Probe Kauf unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung durch den Käufer
XI Kauf nach, auf Probe Kauf, bei dem die Eigenschaften der übergebenen Probe als zugesichert gelten