Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Protokoll

Aufzeichnung rechtlich relevanter Handlungen oder Vorgänge, insb. im Prozeß (I), idR. durch eigens dazu bestellte Amtspersonen, woraus die Beweiskraft der Protokolle resultiert; tw. auch als Grundlage eines später zu errichtenden Dokuments