Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratschluß

I Beschluss eines beratenden Gremiums, insb. eines städtischen Rats (V 2), auch das einzelne Votum bei einem Beschluss
II Lehnübs. zu römischrechtlich senatus consultum in den nachfolgenden Formeln: macedonianischer Ratschluß im röm. Recht nach dem Straftäter Macedo benannter Senatsbeschluß, daß aus dem einem Haussohn (I) gegebenen Gelddarlehen dem Gläubiger keine Klage zugestanden werden solle (Cod. IV 28; Dig. 14, 6), hier: Rechtsgrundsatz, der die Klage eines Gläubigers gegen einen minderjährigen, erbberechtigten Haussohn (I) untersagt; vellejanischer Ratschluß im röm. Recht ein Senatsbeschluß über die Unwirksamkeit der Bürgschaft von Frauen (Cod. IV 29; Dig. 16, 1), turpillianischer Ratschluß im röm. Recht ein Senatsbeschluß, der das Fallenlassen einer Anklage mit Strafe bedroht (Cod. IX 45; Dig. 48, 16)