Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Redner
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Redlichkeit
Redner
, Reder, m.I Vorsitzender und Sprecher einer Institution, zB. in München des Stadtrates, in Reichenhall Vertreter der Bürger gegenüber dem Rat
II Sprecher vor Gericht, Rechtsgelehrter, der von einer Partei zu ihrer Vertretung vor Gericht aus einem dafür geeigneten Personenkreis (Umstand) bestimmt wird und tw. mit Urteilsvorschlägen an der Rechtsfindung beteiligt ist
III Rentmeister