Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anbringen
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Anbotfrist
Anbotgeld
Anbotjahr
anbotwaren
Anbotzwang
Anbracht
anbrechen
anbrennen
anbriefen
Anbring
- 1 jemanden vor Gericht bringen, rügen, anzeigen
- 2 jemanden unterbringen, vermieten
- -- jemanden irgendwohin bringen
- 1 etwas herbeibringen
- 2 etwas hinterlassen
- 3 gemeinschaftlichen Besitz gegen Schätzungspreis dem Miteigentümer überlassen
III eine Rechtssache vor eine urteilende, entscheidende Stelle bringen, berichten, melden
- 1 Verfehlungen zum Zweck der Bestrafung rügen, angeben, denunzieren
- 2 Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- 3
- 4
IV jemanden zu etwas verlocken, anstiften
Artikel danach:
Anbringent
Anbringer
Anbringergeld
Anbringerlohn
Anbringgeld
Anbringung
(Anbruch)
anbühren
Anbürger