Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anbringen

I
  • 1 jemanden vor Gericht bringen, rügen, anzeigen
  • 2 jemanden unterbringen, vermieten
    • -- jemanden irgendwohin bringen
  • 1 etwas herbeibringen
    • a Waren anbieten, loswerden
    • b Güter in die Ehe einbringen
  • 2 etwas hinterlassen
  • 3 gemeinschaftlichen Besitz gegen Schätzungspreis dem Miteigentümer überlassen
III eine Rechtssache vor eine urteilende, entscheidende Stelle bringen, berichten, melden
  • 1 Verfehlungen zum Zweck der Bestrafung rügen, angeben, denunzieren
  • 2 Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • 3
    • a Anträge stellen
    • b Behauptungen vorbringen, beweisen
      • -- eidlich erhärten
  • 4
IV jemanden zu etwas verlocken, anstiften