Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): anweisen/Anweisen

I meist: als Besitz, Pfand oder zum Genuß zuweisen; gerichtlich zuerkennen
II einwerfen
III raten, anleiten, insbesondere Rechtsbelehrung geben
IV beauftragen, zu etwas anhalten
  • 1 allgemein
  • 2 eine Leistung anweisen; eine Stelle zu ihrer Entrichtung beauftragen
V vereinzelte Bedeutung
  • 1 angeben
  • 2 einreihen
  • 3 zeigen
Anzeichen