Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): befehlen
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I anvertrauen, anbefehlen, übergeben
- 1 als Übersetzung des lateinischen
- 2 von Personen
- a reflexiv
- b jemanden jemandem zur Fürsorge anvertrauen
- -- insbesondere von Soldaten
- c "Leib und Ehre"
- d anempfehlen
- e unehelich zeugen
- 3 von Sachen
- 4 Verrichtung, Amt, Würde; allgemein
- -- Amt
- -- insbesondere durch ein Symbol
- -- Herrschaft
- -- Gewalt, Macht
- -- Gericht
- -- Gerichtsstab
- -- Partizip als Adjektiv
- 5 etwas zur Erledigung übergeben
- -- eine Arbeit übertragen
- 6 mitteilen
- 7 jemanden ausliefern
- 8 beerdigen
- 9 eine Strafe abbüßen
II gebieten, heißen, anweisen
- -- insbesondere vorladen
III beauftragen
IV verordnen
V fällig, vollstreckbar