Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): dichten

I verfassen, abfassen (die geistige Arbeit des Urhebers im Gegensatz zur mechanischen Arbeit des Schreibers bezeichnend)
  • 1 allgemein
  • 2 eine Urkunde, ein Gesetz, eine Satzung abfassen, geben
II (fälschlich) erdichten; ein Gerede aufbringen
III auf jemanden dichten jemandem etwas mit Unrecht nachsagen, ihn verleumden