Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einen
Artikel davor:
Eindingung
Eindippel
Eindrang
eindringen
Eindringung
eineggen
einehren
Einseid
eineiden
eineignen
III substantiviert: Aufsicht (über die Flurordnung)
Artikel danach:
Einer
einerben
eineren
einerhand
einerkauft
einerkennen
Einerkenntnis
Einerkennung
einerlei