Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erlangen
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erkundlich
Erkundung
Erl
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Erlagbüchel
erlagen
erlägern
erlähmen
Erland
II gerichtlich
- 1 jemanden (mit Erfolg) belangen
- 2 einen Rechtsanspruch durchsetzen
- 3 etwas einklagen, zugesprochen bekommen
- 4
- 5
III ausmachen
IV ergreifen, festnehmen
V erreichen
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