Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): genugsam

ausreichend, genügend, zufriedenstellend
I
II genugsame Klagen, Zeugen, Beweise und ähnliches
III genugsam gesessen, besessen ansässig und vermögend
IV Vereinzeltes. sich genugsam machen Sicherheit geben
  • -- "der Verpflichtung nachkommen"