Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewähren
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Gewähre
Gewährempfangung
gewahren
I dauern
II bewähren
- 1 Gewähr leisten gegen Einsprüche Dritter
- 2 jemand Besitz verschaffen, in Besitz einweisen, darin sichern
- 3
- 4 Klage
- 5 eichen
- 6 eidlich, beweisen
- 7 zusagen
- 8 Gewährsmann sein
V Partizip:
- 1 bevollmächtigt
- a gewährter Bote bevollmächtigter Stellvertreter
- b gewährter Richter zuständiger, bevollmächtigter Richter
- c gewährter Knappe Gerichtsdiener
- d
- e
- 2 sicher
- 3 rechtmäßig
- 4 glaubhaft
VI gewähren lassen