Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gewaltig
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Gewaltheit
Gewaltherr
gewaltherrschig
Gewalthuhn
- 1 mächtig
- 2 herrschend, souverän
- 3 kirchlich
- 4 herrschend über ein Land
- 5 militärisch beherrschend
- -- auch: zur Verfügung stehend
- 6 familienrechtliche Gewalt
- 7 zu gebieten haben über
- 8 jemanden festnehmen, Herr werden über
- 9 zur Zustimmung veranlassen
II mündig
- 1 verfügungsberechtigt, im Besitz von
- 2 wer etwas zu sagen hat
- 3 zum Schiedsspruch berechtigt
- 4 höherer Richter, höhere Gerichtsbarkeit
- 5 holzberechtigt
- 6 bei gesunden Sinnen
IV jemanden gewaltig tun, machen
V bevollmächtigt
- -- Stellvertreter
VI gewaltsam, gewalttätig
VII von Sachen
VIII gewaltige Hand