Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): hold

I allgemein treu ergeben; wohl, günstig gesonnen
II auf das Verhältnis Gottes zum Menschen bezogen
III in Treue-, besonders Lehensverhältnissen
  • 1 auf das Verhältnis von höher zu niedriger gestellten Personen bezogen
  • 2 von gleichgestellten Personen
  • 3 von Mann oder Untertanen zum Herrn, besonders im Lehns- und sonstigen Treueid
IV in Verbindung mit Adjektiven gehörig, getreu, günstig, helfend, treu, gewärtig