Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): kund

kund

, adj., adv.
häufig in verstärkenden oder gegensätzlichen Paarformeln sowie in festen Verbindungen mit Verben, die sich in neuester Zeit verselbständigen (kundgeben, -machen uä.)
I erkennbar, kenntlich, offenkundig, gegen allen Zweifel gesichert, bekannt (I) (auch iSv. berühmen II), einheimisch (Ggs.: fremd I), mit dem Auge sichtbar
II wissend, kenntnisreich, gut unterrichtet, erfahren