Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 3leiden

3leiden

, swv.
I jemanden l. jem. kränken, verletzen, auch: verleumden
II jem. l. jem. abschrecken
III jemanden (um etwas) l. jemanden (wegen eines Vergehens) anzeigen oder anklagen; etwas l. eine strafbare Sache zur Anzeige bringen
IV jemanden l. jemanden durch Beweis belasten
V (eine Abgabe, ein Bußgeld) leiden den Einzug von Abgaben u. Bußen melden
VI etwas l. etwas abwehrend kundtun