Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): loden/Loden

loden

, v.
so gelodet "von solcher Herkunft, solchem Stand"

Loden

, m.
zur nichtrechtl. Bed. "grobes wollenes Gewebe" vgl. DWB. VI 1116
I Oberbekleidung, deren Fallenlassen durch die Witwe eines leibeigenen Mannes zugleich mit dem Verzicht auf dessen Gut die Wiedergewinnung ihrer ursprünglichen Freiheit symbolisiert
II Kleiderzehnt
III das Stück Tuch (als Maß)