Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1meinen
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Meineiderin
meineidig
meineidigerweise
Meineidigkeit
(Meineidigschaft)
(Meineidschaft)
Meineidschwören
Meineidschwörer
Meineidschwörung
meineidshalb
1meinen
, v.I etwas als Eigentum erwerben bzw. innehaben, sich Eigentum verschaffen
II etwas kaufen, erstehen; insb. bei öffentlichen Verkaufsaktionen: auf etwas bieten, etwas ersteigern
III im Deichrecht: einen Deich mit der Verpflichtung zu seiner Instandhaltung übernehmen
Artikel danach:
2meinen
(Meiner)
(Meingedacht)
(Meingeld)
Meingetäte
Meingewälde
(Meingewerk)
(Meingewisse)
meinhaft