Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1meinen

1meinen

, v.
I etwas als Eigentum erwerben bzw. innehaben, sich Eigentum verschaffen
II etwas kaufen, erstehen; insb. bei öffentlichen Verkaufsaktionen: auf etwas bieten, etwas ersteigern
III im Deichrecht: einen Deich mit der Verpflichtung zu seiner Instandhaltung übernehmen