Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ordinieren

I ordnen (I), regeln, (Schriftstücke einer Kanzlei) in eine Reihenfolge bringen, einrichten
II etwas verordnen, befehlen, festlegen, (testamentarisch) verfügen; jm. etwas vermachen, überschreiben
III jn. bestimmen, beauftragen, einsetzen; jn. zu etwas bestellen, ernennen; in der katholischen Kirche: in einem liturgischen Akt eine kirchliche Weihe (meist Priesterweihe) erteilen, vereinzelt auch eine weltliche Person weihen; in der protestantischen Kirche: in ein geistliches Amt einsetzen; eine Institution einrichten
IV jn. führen, lenken
V wie ordnen (VI)