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Badewärterin
Feldarbeiterin
Tischmagd
I weiblicher Dienstbote
II Jungfrau aus dem Stande der Ministerialen
ehrbare, anständige Magd
im Spital, Armenhaus
im Gegensatz zur jungen, kleinen Magd
Kammermagd

Hofmeisterinmagd

, Hofmeisterinnenmagd
Magd eines Hufners (II)?
wie Jungfrauenmagd 
Dienerin einer Kammerfrau
wie Kammerjungfer 

Lehrmagd

, f., Lehrmaid, f.
weibl. Lehrling (I) 

Magd

, f., Maid, f.
I Mädchen, weibliche Person von der Geburt bis zur Eheschließung, bisweilen mit Betonung der geschlechtlichen Unberührtheit; nur eingeschränkt rechtsfähig und daher unter väterlicher oder vormundschaftlicher Gewalt stehend und besonderen Schutz genießend; ae. auch in der weiteren Bedeutung ,Frau'
II Frau, die sich gegen Lohn zu Arbeiten unterschiedlicher Art in Haus oder Betrieb verdingt und meist in Hausgemeinschaft mit dem Dienstherrn lebt; im Haus der weibliche Dienstbote, die Dienerin, Zofe (ab dem 17. Jh. zunehmend von Mädchen verdrängt); im landwirtschaftlichen Bereich die Dienstmagd (I) 
III Frau niedrigen Standes
IV Geliebte

Pfaffenmagd

, f., Pfaffenmaid, f.
wie Pfaffenkellerin 
wie Reiberin 
zu den Reichsleuten gehörige Magd (I) 
Magd (II) bei einem Scharzenweber 
wie Schlafweib 
Magd (II), die geschwängert worden ist und wegen Verlusts der jungfräulichen Ehre einen Schleier tragen muss
Magd (II) in einem Siechenhaus; insb. für die Krankenpflege der weibl. 1Siechen und die Hauswirtschaft zuständig
wie Spielweib (I) 
Magd (II), die für das Spülen von Geschirr zuständig ist