Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Aufschneider

Aufschneider

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Beamter für die Getränkesteuer
  • eß soll keiner kein wein ... ohne die geschworn aufschnider abladen
    1641 HessBlVk. 13 (1914) 117
-- der auf das Kerbholz aufschneidet