Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Bauer/2Bauer/3Bauer
Artikel davor:
Baudienst
Bauding
Baudingbrief
baudingen
Baudingsrecht
Baudirne
Baue
Baueinfang
(Bauelkorn)
bauen
I Nachbar, (vollberechtigtes) Mitglied einer Landgemeinde, Markgenosse; Gerichtsgenosse
- -- Einwohner einer Stadt
II Ackerbauer (als Dorfbewohner oder Einzelsiedler)
- 1 überhaupt
- 2 auf fremdem Grunde sitzend, als Hintersasse, Zinsmann, Leibeigener
- -- In Ostpreußen hießen die bäuerlichen Domänen-Untertanen preußische Bauern
- 3 Herr der Wirtschaft
- 4 Bauerngesinde
- 5 Rangstufen und Gegensätze
- -- sich selbst gepachteter bauer "Bauer, der seinen dienstpflichtigen Bauernhof in Zeitpacht übernommen hat unter Wegfall der Dienstpflicht"
- 6 Gegensatz zu ,Bürger' und anderen Ständen
III Erbauer
I Bauerschaft, Bauerversammlung
II Dorf(teil), Stadtviertel, Unterbezirk
III Bauerschaftsrecht
Haus, Gefängnis