Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Bauer/2Bauer/3Bauer

I Nachbar, (vollberechtigtes) Mitglied einer Landgemeinde, Markgenosse; Gerichtsgenosse
  • -- Einwohner einer Stadt
II Ackerbauer (als Dorfbewohner oder Einzelsiedler)
  • 1 überhaupt
  • 2 auf fremdem Grunde sitzend, als Hintersasse, Zinsmann, Leibeigener
    • -- In Ostpreußen hießen die bäuerlichen Domänen-Untertanen preußische Bauern 
  • 3 Herr der Wirtschaft
  • 4 Bauerngesinde
  • 5 Rangstufen und Gegensätze
    • -- sich selbst gepachteter bauer "Bauer, der seinen dienstpflichtigen Bauernhof in Zeitpacht übernommen hat unter Wegfall der Dienstpflicht"
  • 6 Gegensatz zu ,Bürger' und anderen Ständen
III Erbauer
I Bauerschaft, Bauerversammlung
II Dorf(teil), Stadtviertel, Unterbezirk
III Bauerschaftsrecht
Haus, Gefängnis