Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beruhigung

Beruhigung

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stillschweigende Zustimmung, Geschehenlassen
  • in den besitz des lehens als allod kann ... der vasall nur durch dazwischenkunft eines factums gesetzt werden, wodurch er sich mit beruhigung des lehensherrn die allodialeigenschaft derselben beilegt
    1811 Weber,Lehnr. IV 734
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