Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Daumen

I als wichtigster Finger zuweilen durch besonders hohe Buße geschützt
II über das Abschlagen des Daumens als Strafe
  • 1 bei Taschendieben
  • 2 bei Forst- und Wildfrevlern
III als Längenmaß
  • 1 Daumbreite; entspricht einem Zoll
  • 2 Faßeinteilung
  • 3 bei Wunden dient die Länge des oberen Glieds des Daumens als Größenmaß
  • 4 Spanne
IV Aufsetzen des Daumens beim Siegeln oder zur Bekräftigung
V Daumen in der Hand geballte Faust mit eingeschlagenem Daumen (Gegensatz zugethanene Faust)
VI Daumen von Gehängten als Zaubermittel
VII bei den Daumen aufhängen als Folter