Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerechtigkeit
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Gerechtholz
gerechtig
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Gerechtigi
- 1 menschliche Eigenschaft, dem Recht entsprechende Gesinnung
- 2 die aus dieser Gesinnung erwachsene Handhabung des Rechts; Rechtspflege; gerechte Entscheidung
- 3 gerechte Sache; Rechtmäßigkeit einer Sache
- 1 obrigkeitliche Rechte, Jurisdiktion
- 2 Rechte verschiedener Gemeinschaften
- 3
- 4 Amtsgewalt
- 5 Rechtssatzung, Gesamtheit von (aufgezeichneten) Rechten
- 6 Gewohnheit(srecht), Rechtssatz, Rechtslage
- 7 verbrieftes Recht, Urkunde
- 8 erstrittenes Recht
- 9 in Zubehörformeln
III Berechtigung, Anspruch, subjektives Recht; bisweilen liegt der Ton mehr auf dem Recht, bisweilen auf der entsprechenden Verpflichtung
- 1 allgemein
- 2 mit verwandten Ausdrücken
- 3 insbesondere (Grund-)Dienstbarkeit
- 4 im Gegensatz zur Freiwilligkeit
IV Gebühr, Abgabe
V niederes Gericht
VI Amtseid
VII räumlich
VIII Rechtsinhalt näher bestimmt