Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerbedienung

Kammerbedienung

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I Bedienung (I) bei einer Kammer (IV 2 und V 2)
  • clevischen commissariats- und kammerbedienungen 
    1722 ActaBoruss.BehO. III 578
  • daß sich dieselben [regimentsquartiermeister] ... zu denen steuerraths- und kammerbedienungen habilitiren sollen
    1738 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 561
  • amt an einer fürstlichen finanz-kammer, welches von derselben abhängt, und von ihr vergeben wird; die kammerbedienung 
    1775 Adelung II 1485
  • 1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 472
II zur persönlichen Bedienung an einem fürstlichen Hof
  • außer dem conseil ... und die nöhtige cammer-bedienung des printzen, soll niemand auf unserm schloße wohnen
    1745 Pries,RegConsHolst. 179
  • 1815 BadStatHdb. 79