Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schuld

Schuld

, f.
I das (durch einen Schuldner (I)) Geschuldete, insb. in Form von Geld; Leistungsverpflichtung, Verbindlichkeit, Obliegenheit
  • 1 in Bezug auf Eintreibung, Rückzahlungsmodus
  • 2 in Bezug auf Bestehen, Aufrechnung, Erlass, Verjährung
  • 3 in Bezug auf Fälligkeit, Zahlungsfristen, Leistungsort; zu Schuld werden fällig werden
  • 4 in Bezug auf Schuldhaft, Schuldknechtschaft, auch Stigmatisierung des Schuldners
  • 5 in Bezug auf Bürgschaft, Schuldbeitritt, Prozessstandschaft, Haftung für Dritte uä.
  • 6 in Bezug auf eine Mehrheit (III) von Schuldnern, Mit- und Gesamtschuld
  • 7 in Bezug auf Rang, Reihenfolge bei mehreren Gläubigern
  • 8 in Bezug auf Beweisfragen, Beweislast
II das (von einem Gläubiger) Beanspruchte, insb. in Form von Geld; Anspruch, Forderung; vereinzelt auch die anfallenden Zinsen; Schuld fordern einen Anspruch erheben, eine Forderung geltend machen
  • 1 in Bezug auf Eintreibung, Durchsetzbarkeit
  • 2 in Bezug auf Erfüllung, Erlass, Verjährung
  • 3 in Bezug auf Sicherheiten
  • 4 in Bezug auf Rang, Reihenfolge bei mehreren Gläubigern, Berechtigten
  • 5 in Bezug auf die (Weiter-)Veräußerung
  • 6 in Bezug auf Beweisfragen, Beweislast
  • 7 laufende/unverschriebene Schuld einfache, ungesicherte Geldforderung; fahrende/persönliche Schuld Forderung ohne dingliche Sicherheit
III Abgabe, Steuer
IV Verschuldung, finanzielle Problemsituation
V Darlehensvertrag, Darlehen
VI Verschulden (für eine Handlung, ein Unterlassen), Verantwortlichkeit; Fahrlässigkeit; sich etw. zu Schulden kommen lassen für etw. verantwortlich sein; ohne Schuld ohne Zutun, ohne Verschulden, unverschuldeterweise; leichte/weite Schuld leichte/grobe Fahrlässigkeit
  • 1 im strafrechtliche Sinne; in Schuld stehen strafbar sein
  • 2 in Bezug auf vertragliche Pflichten oder deliktische Haftung
  • 3 im moralischen oder religiösen Sinne; Sünde
  • 4 in politischem, gesellschaftlichem oder militärischem Zsh.
VII (strafrechtlicher) Tatvorwurf, Beschuldigung; Straftat; jm. Schuld geben jn. beschuldigen, anklagen
VIII Strafe, Geldbuße
IX (zivilrechtliche) Klage, auch deren Gegenstand, Inhalt; Prozess; jm. Schuld geben gegen jn. Klage erheben; jmd. ist in der Schuld gewonnen der Prozess ist gegen jn. entschieden
X Pflicht, Schuldigkeit; auch: Amt
XI Anlass, Ursache; von jm./etw. Schuld(en) um js. wegen/wegen etw., aufgrund von; ob es zu Schulden kommt wenn der Fall eintritt, erforderlichenfalls, nötigenfalls