Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schwemmung

Schwemmung

, f.

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I Strafe des Schwemmens (I) 
  • ferner gehoͤrt [zu den ehr- und rechtlosmachenden strafen] ... die schwemmung 
    1801 Rößig,Altertümer 323
II Treiben von Nutztieren durch tiefes Wasser; zur Seuchenprävention
  • [zu zeiten ohne vieh-seuchen] kann jenes vieh, das haar und keine wolle hat, durch die schwemmung faͤhig gemacht werden, sogleich in unsere laͤnder heruͤber getrieben zu werden
    1794 Petzek,Samml. VI 127
unter Ausschluss der Schreibform(en):